Privathaushalte

Sie möchten, dass Ihr Zuhause sauber und glänzend ist, Ihre Teppiche immer gesaugt und ohne Flecken sind, Ihr Balkon immer zur Ruhe und Entspannung bereit ist, Ihre Fenster kristallklar sind und die Küche ordentlich gereinigt und bereit für Ihr kulinarisches Erlebnis ist. Wir haben ein Team von professionellen Putzfrauen, die das alles für Sie erledigen.

Sie können die Rechnung steuerlich abziehen

Nach § 35a EStG können Sie in Ihrer Steuererklärung eine Ermäßigung der Einkommenssteuer um 20% für Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die Reinigung Ihrer Privaträume, geltend machen. Sie können bis zu 20.000 Euro geltend machen, von denen 20% Ihre Steuerschuld mindern. Das ergibt einen Abzug von bis zu 4.000 Euro.

Unsere Dienstleistungen

  • Teppichreinigung
  • Reinigung von Balkonen
  • Reinigung von Wohnräumen
  • Toilettenreinigung
  • Küchenreinigung
  • Fenster putzen
  • Flur und Durchgänge reinigen
  • Wartung und Pflege von Zimmerpflanzen
  • Sonderleistungen

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